A. Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht, oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht.

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A. Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht, oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht. Public Domain Mark. Source: Wellcome Collection.

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[Vienna] : [publisher not identified], [between 1800 and 1899?]

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